Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg
Ausgelegt und gebaut für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger über 750 kg, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland: bei mehr als 15 kW Motorleistung nur erlaubt, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 18 Jahre
(ab 17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Theoretische Prüfung: dauert etwa 30–45 Minuten
Praktische Prüfung: dauert etwa 55 Minuten
Fahrzeuge der Klasse B
Fahrprüfung auf Automatik
Mit zusätzlichem Schalt-Nachweis auch Fahren von Schaltgetriebe-Fahrzeugen erlaubt
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Eintragung „B197“ im Führerschein
EU-weit gültig
10 Fahrstunden à 45 Minuten mit Schaltfahrzeug
15-minütige Testfahrt mit Fahrlehrer im Schaltfahrzeug
Schaltkompetenznachweis wird von der Fahrschule ausgestellt
Fahrzeuge der Klasse B – ausschließlich mit Automatikgetriebe
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Führerschein wird mit Schlüsselzahl 78 eingetragen
Beschränkung auf Automatikfahrzeuge
Erweiterung auf Schaltgetriebe nur mit zusätzlicher Schulung/Prüfung (z. B. B197)
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa)
Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
Biometrisches Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 15 Jahre
Keine weiteren Klassen eingeschlossen
Es handelt sich um eine Prüfbescheinigung, keinen vollwertigen Führerschein
Nur theoretische Prüfung (20 Fragen)
Praktische Ausbildung in der Fahrschule (mindestens 90 Minuten), aber keine praktische Prüfung
Zweirädrig (Klasse L1e-B)
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Verbrennungsmotor: max. 50 cm³ Hubraum
Elektromotor: max. 4 kW
Dreirädrig (Klasse L2e)
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Verbrennungsmotor: max. 50 cm³ Hubraum oder max. 4 kW
Elektromotor: max. 4 kW
Vierrädrig (Klasse L6e)
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Verbrennungsmotor: max. 50 cm³ Hubraum oder max. 4 kW
Elektromotor: max. 4 kW
Leermasse: max. 425 kg (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 15 Jahre (nur in Deutschland bis zum 16. Geburtstag gültig)
Eingeschlossene Klassen: keine
Theoretische Prüfung: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung: ca. 55 Minuten
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ Hubraum
Motorleistung bis 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Leistung bis 15 kW
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Aufstieg: nach 2 Jahren in Klasse A2 (nur praktische Prüfung)
Theoretische Prüfung: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung: ca. 70 Minuten
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Motorleistung
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Keine Ableitung von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Aufstieg: nach 2 Jahren in Klasse A (nur praktische Prüfung)
Theoretische Prüfung: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung: ca. 70 Minuten
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm³ Hubraum oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und mit mehr als 15 kW Leistung
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Mindestalter: 20 Jahre (Aufstieg von A2 nach 2 Jahren)
Mindestalter: 21 Jahre (für dreirädrige Kfz über 15 kW)
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Theoretische Prüfung: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung: ca. 70 Minuten
Krafträder bis 125 cm³ Hubraum
Motorleistung bis 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Krafträder bis 15 kW
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Führerschein Klasse B (mindestens 5 Jahre im Besitz)
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Teilnahme an einer Fahrerschulung (keine Prüfung)
Gilt nur in Deutschland (nicht EU-weit)
Keine weiteren Klassen eingeschlossen
Kombination aus Pkw der Klasse B und Anhänger über 750 kg
Gesamtkombination über 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg
Führerschein der Klasse B
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17)
Erweiterung der Klasse B durch Fahrerschulung in der Fahrschule
Keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Kombination aus Pkw der Klasse B und Anhänger über 750 kg
Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis 3.500 kg
Biometrisches Lichtbild
Gültiger Sehtest
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17)
Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich
Theoretische Prüfung: dauert etwa 30 Minuten
Praktische Prüfung: dauert etwa 55 Minuten
Eingeschlossene Klassen: AM und L