Klasse AKrafträder (auch mit Beiwagen) - Hubraum mehr als 50 cm³ - Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h Mindestalter: - 24 Jahre bei Direkterwerb - 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Leistung mehr als 15km/h - Hubraum mehr als 50 cm³ - Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h Mindestalter: 21 Jahre Einschluss: A2, A1 und AM |
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Klasse A2Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorleistung nicht mehr als 35 kW - Verhältnis der Leistung zum Gewicht bis 0,2kW/kg Mindestalter: 18 Jahre Einschluss: A1 und AM Bemerkung: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt |
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Klasse A1Krafträder (auch mit Beiwagen) - Hubraum bis zu 125 cm³ - Motorleistung nicht mehr als 11 KW - Verhältnis der Leistung zum Gewicht bis 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Hubraum mehr als 50 cm³ - Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h - Leistung von bis zu 15 kW Mindestalter: 16 Jahre Einschluss: AM |
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Klasse AMZweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) - Hubraum mehr als 50 cm³ - Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h - Nenndauerleistung bis zu 4 kW Krafträder - Hubraum nicht mehr als 50 cm³ - Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - Hubraum nicht mehr als 50 cm³ - Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h - Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW - Nutzleistung nicht mehr als 4 kW - Leermasse nicht mehr als 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen) - Ohne Masse der Batterien (bei Elektrofahrzeugen) Mindestalter: 16 Jahre Einschluss: Keine Mofa - Leistung 25 km/h Alter: 15 Jahre |
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Klasse BKraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A) - Gesamtmasse nicht mehr als 3.500 kg - Nicht mehr als 8 Personen (außer Fahrzeugführer) Mit Anhänger - Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg - Gesamtmasse über 750 kg, 3.500 kg Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten Alter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim BF (Begleiteten Fahren) Einschluss: AM und L |
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Klasse B96Fahrzeugkombination der Klasse B - Anhänger mit Gesamtmasse mehr als 750 kg ( max. 4.250 kg Fahrzeugkombination) Alter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim BF (Begleiteten Fahren) Einschluss: Keine |
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Klasse BEFahrzeugkombination der Klasse B - Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 3.500 kg Alter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim BF (Begleiteten Fahren) |