Klassen

Motorrad
Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen)

- Hubraum mehr als 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkterwerb
- 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- Leistung mehr als 15km/h
- Hubraum mehr als 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

Mindestalter: 21 Jahre

Einschluss: A2, A1 und AM
Motorrad
Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

- Motorleistung nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht bis 0,2kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Einschluss: A1 und AM

Bemerkung: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt
Motorrad
Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)

- Hubraum bis zu 125 cm³
- Motorleistung nicht mehr als 11 KW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht bis 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- Hubraum mehr als 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
- Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: AM
Mofa
Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

- Hubraum mehr als 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h
- Nenndauerleistung bis zu 4 kW

Krafträder

- Hubraum nicht mehr als 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- Hubraum nicht mehr als 50 cm³
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h
- Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW
- Nutzleistung nicht mehr als 4 kW
- Leermasse nicht mehr als 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen)
- Ohne Masse der Batterien (bei Elektrofahrzeugen)

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: Keine

Mofa

- Leistung 25 km/h

Alter: 15 Jahre
Auto
Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)

- Gesamtmasse nicht mehr als 3.500 kg
- Nicht mehr als 8 Personen (außer Fahrzeugführer)

Mit Anhänger

- Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg
- Gesamtmasse über 750 kg, 3.500 kg Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten

Alter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim BF (Begleiteten Fahren)

Einschluss: AM und L
Auto_mit_Anhaenger
Klasse B96

Fahrzeugkombination der Klasse B

- Anhänger mit Gesamtmasse mehr als 750 kg ( max. 4.250 kg Fahrzeugkombination)

Alter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim BF (Begleiteten Fahren)

Einschluss: Keine
Auto_mit_Anhaenger
Klasse BE

Fahrzeugkombination der Klasse B

- Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 3.500 kg

Alter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim BF (Begleiteten Fahren)